Radweg nach Tulbing - Informationen zur Benützung

Radweg

Der Radweg nach Tulbing, der entlang des Hauptgrabens geführt wird, ist defacto fertig. Die letzten Arbeiten finden zurzeit statt - die Benützung ist aber schon seit einiger Zeit möglich. Bei diesem Weg handelt es sich um eine sogenannte Fahrradstraße. Diese wird in der Straßenverkehrsordnung geregelt (genauer gesagt im § 67 StVO 1960). Auf einer solchen Fahrradstraße ist abgesehen vom Fahrradverkehr folgender Fahrzeugverkehr zulässig:

  • Das Zu- und Abfahren durch Anrainer zu bzw. von ihren Liegenschaften.
  • Das Befahren durch Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr
  • Das Befahren durch Fahrzeuge für erforderliche Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Das Befahren durch Einsatzfahrzeuge

Es wird daher auf dieser Fahrradstraße auch landwirtschaftlicher Güterverkehr zur Bewirtschaftung stattfinden. Außerdem weisen wir darauf hin, dass trotz der Ausweisung als Fahrradstraße das Benützen des Weges durch Fußgänger gestattet ist. Sollten Sie zu Fuß mit Hund unterwegs sein, empfehlen wir allerdings, diesen eng an der Leine zu führen, um mögliche Konfliktsituationen mit Radfahren zu vermeiden.

Es gilt generell eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Achten Sie speziell beim Queren der L120 auf die gegebenen Vorrangregeln. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass diese Fahrradstraße keinesfalls zum Durchfahren oder als Abkürzung (beispielsweise mit dem PKW oder dem Motorrad) benutzt werden darf.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Benützung unseres neuen Weges

Ihre Marktgemeinde Königstetten

04.05.2023