Förderung von Kindern (30-36 Lebensmonat) ohne Kindergartenplatz

Auf Antrag unterstützt die Marktgemeinde Königstetten Eltern (Erziehungsberechtigte), deren Kind (30 bis 36. Lebensmonat) keinen Kindergartenplatz im Kindergarten Königstetten erhalten hat.
                           
                           
Einkommensschwächeren Personen (Haushaltseinkommen bis zur Grenze des Ausgleichszulagenrichtsatzes) wird eine Subvention in der Höhe von € 270,00 pro Monat pro Kind gewährt. Diese Subvention richtet sich nach dem Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen und die Berechnung orientiert sich am Ausgleichszulagenrichtsatz plus einen Zuschlag von 15 %.
Vom Antragsteller sind bei der Antragstellung die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen beizubringen (z.B. Arbeitnehmerveranlagung, L 16, Einkommenssteuerbescheid o.ä.).

Wird diese Einkommensgrenze überschritten wird eine Subvention in der Höhe von € 150,00 pro Monat pro Kind gewährt.

Die Förderung kann immer nur für das laufende Kindergartenjahr oder das vergangene Kindergartenjahr bis 31.12. (z.B. für 2019/20 bis 31.12.2020) gewährt werden. Das Kindergartenjahr beginnt mit September und dauert bis zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres.

Die Förderung gilt auch während der Ferien, wenn der Kindergarten geschlossen ist.

Sollte eine institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung besucht werden, für die von der Sitzgemeinde an die Marktgemeinde Königsteten Umlagenbeiträge vorgeschrieben werden und sich dadurch der Privatanteil der Betreuungskosten verringert, wird die Verringerung von der Subvention abgezogen und somit eine Doppelförderung vermieden.

Förderung der Kinderbetreuung im Kindergarten (45 KB) - .PDF

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