Förderung für Wasserbezugs- und Kanalbenützungsgebühr, Bereitstellungsgebühr für Wassermesser

Auf Antrag wird einkommensschwächeren Personen (Haushaltseinkommen bis zur Grenze des Ausgleichszulagenrichtsatzes) eine Subvention für Wasserbezugs-, Kanalbenützungs-und Bereitstellungsgebühr für Wassermesser (Jahresbeträge) gewährt.
                           
                           
Die Subventionen richten sich nach dem Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen und werden entsprechend dem Liegenschaftsanteil gewährt.

Basis für die Berechnung ist eine Staffelung (10% bis max. 40%), welche sich am Ausgleichszulagenrichtsatz orientiert.

Bemessungsbasis für 40 % Subvention: Bezieher eines Einkommens bis zum Ausgleichszulagenrichtsatzes plus einem Zuschlag von   20 %. Für die Staffelung 30, 20 und 10 % erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils EUR 50,00 monatlich.

Vom Antragsteller sind bei der Antragstellung die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen beizubringen (z.B. Arbeitnehmerveranlagung, L 16, Pensionsabschnitte o.ä.).


Formular_Wasser_Kanal_Subvention2024.pdf herunterladen(0.31 MB)


Die Anträge sind bis spätestens 30.06. eines jeden Jahres beim Gemeindeamt abzugeben.

Zuständig

Zuständigkeiten