Förderung der Nachmittagsbetreuung in der Volksschule

Auf Antrag unterstützt die Marktgemeinde Königstetten Eltern (Erziehungsberechtigte), deren Kind am Nachmittag die Volksschule Königstetten besucht.

Förderungsrichtlinien - gültig ab dem Schuljahr 2020/2021

Auf Antrag unterstützt die Marktgemeinde Königstetten Eltern (Erziehungsberechtigte), deren Kind
zwischen 13.00 und 17.00 Uhr die schulische Tagesbetreuung in der Volksschule Königstetten besucht. Die Kostenbeiträge für die Betreuungszeit nach 17.00 Uhr unterliegen nicht diesen Förderrichtlinien.

Einkommensschwächeren Personen (Haushaltseinkommen bis zur Grenze des Ausgleichszulagenrichtsatzes) wird eine Subvention in der Höhe von 40% pro Monat vom vorgeschriebenen Betrag gewährt. Diese Subvention richtet sich nach dem Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen und die Berechnung orientiert sich am Ausgleichszulagenrichtsatz plus einen Zuschlag von 15 %.
Vom Antragsteller sind bei der Antragstellung die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen beizubringen (z.B. Arbeitnehmerveranlagung, L 16, Einkommenssteuerbescheid o.ä.).

Die Förderung kann immer nur für das laufende Schuljahr oder das vergangene Schuljahr bis 31.12. (z.B. für das Schuljahr 2019/20 bis 31.12.2020) gewährt werden. Das Schuljahr beginnt mit September und dauert bis zum Beginn des nächsten Schuljahres. Für die Betreuung am Nachmittag während der Schulferien ist die Förderung gesondert zu beantragen.

Antragsformular Förderung Nachmittagsbetreuung Volksschule (40 KB) - .PDF

Zuständig