Förderung der Nachmittagsbetreuung im Kindergarten

Auf Antrag unterstützt die Marktgemeinde Königstetten Eltern (Erziehungsberechtigte), deren Kind am Nachmittag den Kindergarten Königstetten besucht.
                           
                         

Einkommensschwächeren Personen (Haushaltseinkommen bis zur Grenze des Ausgleichszulagenrichtsatzes) wird eine Subvention in der Höhe von 40% pro Monat vom vorgeschriebenen Betrag gewährt. Diese Subvention richtet sich nach dem Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen und die Berechnung orientiert sich am Ausgleichszulagenrichtsatz plus einen Zuschlag von 15 %.
Vom Antragsteller sind bei der Antragstellung die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen beizubringen (z.B. Arbeitnehmerveranlagung, L 16, Einkommenssteuerbescheid o.ä.).

Die Förderung kann immer nur für das laufende Kindergartenjahr oder das vergangene Kindergartenjahr bis 31.12. (z.B. für 2019/20 bis 31.12.2020) gewährt werden. Das Kindergartenjahr beginnt mit September und dauert bis zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres. Für die Betreuung am Nachmittag während der Schulferien ist die Förderung gesondert zu beantragen.

Förderung der Nachmittagsbetreuung im Kindergarten (46 KB) - .PDF

Zuständig

Zuständigkeiten