EUROPAWAHL 2024 - Wahltag 9. Juni 2024

Europawahl

Zur Teilnahme an der Europawahl am 9. Juni 2024 sind Sie berechtigt, wenn Sie

spätestens am 9. Juni 2024 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben werden;

am Stichtag (26. März 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer österreichischen Gemeinde Ihren     Hauptwohnsitz haben (in diesem Fall erfolgt eine automatische Eintragung in das für die Europawahl erstellte Wählerverzeichnis) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder

Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und bis zum 25. April 2024 in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen worden sind;

Unionsbürgerin oder Unionsbürger mit einem Hauptwohnsitz in Österreich sind, bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind und in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht durch straf- oder zivilgerichtliche Entscheidung verloren haben.


Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können?

Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

am Wahltag in jedem Wahllokal,

am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“)

im Weg der Briefwahl, entweder sofort nach Erhalt der Wahlkarte vor Ort bei der zuständigen Gemeinde oder bis zum Wahltag.


Wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

Bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind:

schriftlich (Antragsformular, Brief, Fax oder E-Mail) unter Angabe der Reisepassnummer oder Beilage einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde bis spätestens 05.06.2024 oder 

schriftlich über die Internetseite www.oesterreich.gv.at bis spätestens 05.06.2024 oder

schriftlich mit der Handy-App „Digitales Amt“ bis spätestens 05.06.2024 oder

persönlich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bis spätestens 07.06.2024, 12.00 Uhr 


Anforderung_Wahlkarte_EUWahl2024.pdf herunterladen (0.06 MB)


Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.


Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?

voraussichtlich ab Mitte Mai


EX501_Info_Beantragung_Wahlkarte_V3_E-FREIGEGEBEN-2024-03-13.pdf herunterladen (0.64 MB)


22.04.2024