Im Folgenden dürfen wir auf eine Aktion des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, aufmerksam machen. Im September 2024 war Niederösterreich von einem Hochwasserereignis betroffen, das nahezu das gesamte Landesgebiet umfasste und große Schäden verursachte.
Ergänzend zu den Leistungen aus dem Katastrophenfonds dürfen wir auf die Möglichkeit der Beantragung der „Hochwasserzuwendung“ – eine Aktion des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – als einmalige finanzielle Unterstützung für betroffene Bürgerinnen und Bürger, deren Wohngebäude durch das Hochwasser beschädigt wurden, aufmerksam machen.
Privatpersonen in Österreich, die zwischen 12.09.2024 und 17.09.2024 von einer Überflutung des Wohnraumes an ihrem Hauptwohnsitz betroffen waren, können online einen Antrag beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz einbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anträge in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 02.09.2025 eingebracht werden können. Grundvoraussetzung ist, dass der Schaden beim Katastrophenfonds gemeldet wurde. Pro Hauptwohnsitz können bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen zwei unterschiedliche Arten von Zuwendungen beantragt werden:
Wohnraumerhaltung: Diese Zuwendung richtet sich an Personen, deren Hauptwohnsitz vom Hochwasser betroffen war und bei denen Schäden im Wohnbereich des Hauptgebäudes durch Überflutung entstanden sind. Es werden 2.200 Euro pro Schadensstandort/Hauptwohnsitzadresse gewährt.
Wohnraumbeschaffung: Diese Zuwendung richtet sich an Personen, deren Hauptwohnsitz aufgrund einer Überflutung im Wohnbereich unbewohnbar war/ist und die ein Ersatzquartier beziehen mussten. Es wird eine Zuwendung in Höhe von 100 % der anerkennungsfähigen Bruttokosten der Unterkunftsrechnung(en) oder Mietzinszahlungen, jedoch maximal 3.500 Euro pro Schadensstandort/-Hauptwohnsitzadresse, gewährt.
Zum Online-Antrag: https://antrag.hochwasserzuwendung.at
Diese Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:
- Auszug aus dem zentralen Melderegister
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
- Von der Gemeinde unterzeichnetes Schadenserhebungsprotokoll
- Unterfertigte Abschlusserklärung (Vorlage siehe Unterfertigte Abschlusserklärung (Vorlage siehe www.hochwasserzuwendung.at
- Nur bei Wohnraumbeschaffung: Zusätzlich zu genannten Unterlagen saldierte (bezahlte) Rechnung(en) oder Mietvertrag inklusive Zahlungsnachweis
Nähere Details können Sie dem Link www.hochwasserzuwendung.at entnehmen.
