Förderung von Kindern - Auswärtigenbeiträge fremder Kindergärten

Auf Antrag unterstützt die Marktgemeinde Königstetten Eltern (Erziehungsberechtigte), Kinder ab dem 2. Geburtstag, die nicht den Kindergarten Königstetten besuchen (kein verfügbarer Kindergartenplatz) in Ausnahmefällen, anteilige Kostenzuschüsse für die Betreuungszeiten am Vormittag (Landeskindergärten, private Einrichtungen.
                                                     
Diese Kostenübernahme kann auch zeitlich befirstet werden.

Die Anträge sind bis spätestens 30.06.2025 eines jeden Jahres, aber jedenfalls vor Beginn der Betreuung in einer anderen Betreuungseinrichtung beim Gemeindeamt abzugeben.

Zuständig

Zuständigkeiten