Förderung für Wasserbezugs- und Kanalbenützungsgebühr, Bereitstellungsgebühr für Wassermesser

Auf Antrag wird einkommensschwächeren Personen (Haushaltseinkommen bis zur Grenze des Ausgleichszulagenrichtsatzes - analog den derzeit gültigen Bestimmungen der NÖ Landesregierung) eine Subvention für Wasserbezugs-, Kanalbenützungs-und Bereitstellungsgebühr für Wassermesser (Jahresbeträge) in Höhe von 40 % gewährt.

Die Subvention richtet sich nach dem Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen und wird dem Eigentümer entsprechend dem Liegenschaftsanteil gewährt.

Vom Antragsteller sind bei der Antragstellung die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen beizubringen (z.B. Arbeitnehmerveranlagung, L 16, Pensionsabschnitte o.ä.).


Formular_Wasser_Kanal_Subvention2026.pdf herunterladen (0.13 MB)


Die Anträge sind bis spätestens 30.06. eines jeden Jahres beim Gemeindeamt abzugeben. Die Auszahlung erfolgt nach der Wasserabrechnung (3. Quartal) bzw. Einzahlung der Vorschreibung für das 3. Quartal.

Antrag auf Subvention für Wasser und Kanal (135 KB) - .PDF

Zuständig

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